Kelten & Wein

Weinwanderung durch die keltische Anlage

Erleben Sie die Geschichte der Kelten bei einer Führung durch das Oppidum in Finsterlohr-Burgstall. Begleitend zur Wanderung genießen wir an vier Stationen fränkische Weine aus Sommerhausen mit Gebäck. Kommen Sie mit uns auf eine genussvolle Zeitreise.

Termin: 31. Aug. 2024 15:00 Uhr

Treffpunkt: Infozentrum am Keltenhaus in Burgstall

Dauer; ca. 3,5 Stunden

Anmeldung unter Tel. 07933/20 190  (Teilnehmerzahl begrenzt)

Genussbeitrag für Führung, Weinproben, Wasser& Häppchen: 27,00 €/Person (zzgl. 3,00 € Glaspfand)

Hinweis: festes Schuhwerk ist erforderich. Die Wege durch das Oppidum sind teilweise unbefestigt. 

Bei Regenwetter fällt die Veranstaltung aus.


Gerne wandern wir mit Ihnen auf den Spuren der Kelten!

Gruppenführungen sind nach Anmeldung jederzeit möglich und können unter der Telefonnummer 07933/7825 gebucht werden.

Möchten Sie den kompletten Keltenlehrpfad bewandern müssen Sie ca. 2 Stunden einplanen. Der Rundweg ist ca. 2,5 km lang und verläuft über Wiesen- und Waldwege. Er kann mit einem "geländegängigen" Kinderwagen befahren werden. Für einen Rollstuhl ist er nicht geeignet. Bitte denken Sie an gutes und festes Schuhwerk.

Möchten Sie eine Führung "Keltenhaus und Pfostenschlitzmauer", so müssen Sie ca. 1,5 Stunden einplanen. Dieser Weg kann bei trockener Witterung mit einem Rollstuhl befahren werden. Auch hier bitte an eine entsprechende "Besohlung" denken!

Treffpunkt: Infopunkt bzw. Keltenhaus in Burgstall
Dauer:         ca. 2 Stunden
Kosten:        für Gruppen bis 10 Personen 30,- € pauschal,  jede weitere Person 3,00 €

Beide Führungen können auf Wunsch mit einer Führung durch das Flachsbrechmuseum kombiniert werden.

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Natürlich können Sie den Keltenlehrpfad auch alleine bewandern. Unsere Anlage steht jedem Keltenfreund frei zugänglich und kostenlos zur Verfügung, 

Wenn es Ihnen gefallen hat, können Sie unserem Verein gerne eine Spende zukommen lassen. Das Vereinskonto finden Sie im Impressum. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen dann eine entsprechende Spendenquittung. 

Der Verein ist wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks) des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bad Mergentheim St. Nr. 52001/95273 vom 10.07.2017-2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.